Beratungshilfe

 

Beratungshilfe ist die Hilfe, welche Sie für erfolgversprechende und nicht mutwillige außergerichtliche Anwaltsvertretung erhalten können, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hierfür nicht ausreichen. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung oder der außergerichtlichen Korrespondenz Ihres Anwalts mit dem Gegner. Der Beratungsschein wird mit einer Schutzgebühr von 15 €, die der Anwalt einziehen kann, durch das Gericht erteilt. Die Beantragung der Beratungshilfe bei Gericht kann durch Ihren Anwalt übernommen werden. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die Antragstellung zur Hand zu haben, da Sie diese gegenüber dem Gericht glaubhaft machen müssen. Sozialhilfeempfänger benötigen i. d. R. den aktuellen Sozialhilfebescheid sowie einen aktuellen Kontoauszug.