Rechtsschutzversicherung
Die Versicherung ist nur verpflichtet, in solchen Angelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, für die der Versicherungsnehmer eine Versicherung ausdrücklich abgeschlossen hat. Das Problem dabei ist, daß der einzelne oft nicht genau weiß, für welchen „Rechtsfall“ er letztlich versichert ist.
Da niemand vorher wissen kann, für welchen besonderen Rechtsstreit er sich in der Zukunft absichern muß, bieten die Versicherungen Rechtsschutz für umfassende Rechtsgebiete. Was alles zu diesen Gebieten zählt, ist aus den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zu entnehmen. Der Laie ist aber meist überfordert, den Umfang dieses Versicherungsschutzes allein zu ermitteln. Hier hilft nur, von dem Versicherungsvertreter genaueste Auskunft über den Leistungsumfang zu verlangen. Ist diese unbefriedigend, sollte man dies nicht hinnehmen.
So mag es viele überraschen, daß beispielsweise beim Abschluß einer „Familien-Rechtsschutzversicherung“ keine besondere Deckung der Kosten im Bereich Familien- und Erbrecht durch die Versicherung gewährt wird – gerade auf diesen Gebieten ist der Versicherungsschutz sogar stark eingeschränkt. Vielmehr werden durch diese Versicherung nur zusätzlich auch die Familienmitglieder in den ansonsten versicherten Rechtsgebieten mitversichert.
Droht bereits eine gerichtliche Auseinandersetzung, liegt die Versuchung nahe, noch schnell eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dies kann nicht funktionieren, da meist nur Versicherungsfälle versichert sind, die nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsabschluß eingetreten sind.
Fazit: Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sollte genau überlegt werden, für welchen Lebensbereich Sie Rechtsschutz erlangen wollen.
Bedenken Sie, Anwalts Liebling sind Sie nur mit einer Rechtsschutzversicherung, die überhaupt für Ihren Rechtsstreit eintritt, egal welchen Namen die Versicherung trägt.