Verkehrsrecht

Folgende besondere Verkehrsbestimmungen sollte man in Polen beachten:

Ein Licht-Grünpfeil nach rechts neben der Ampel (Rechtsabbiegerpfeil) bedeutet, daß vor dem Abbiegen angehalten werden muß. Selbstverständlich muß beim Abbiegen darauf geachtet werden, daß andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,2 ‰, bei höheren Werten sind Geldstrafen ab 145 € fällig oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Das Fahrzeug muß auch am Tage mit eingeschalteter Beleuchtung betrieben werden. Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrzeugführer bei der Fahrt untersagt und mit einem Bußgeld von 50 € belegt. Auf Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h. Wer zu schnell ist, muß mit einer Geldbuße ab 125 € rechnen. Bei geringfügigen Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängen. Ein solches muß sofort und in Zloty gezahlt werden.