Vorsorgevollmacht

 

Um selbst bestimmen zu können, wer Ihre Angelegenheiten übernimmt, wenn Sie plötzlich nicht mehr selbst dazu in der Lage sind, ist die Erteilung einer Vollmacht erforderlich. Die Altersvorsorgevollmacht ist eine solche Bevollmächtigung, die für den Fall einer derartigen Notsituation erteilt wird. Mit dieser kann der Bevollmächtigte an Stelle des nicht mehr handlungsfähigen Vollmachtgebers wirksame Entscheidungen treffen. Dabei kann die Vorsorgevollmacht nur für einzelne Entscheidungsfelder ober besser für alle rechtlich denkbaren Bereiche erteilt werden. Eine solche Generalvollmacht umfaßt sowohl die medizinischen als auch die Vermögensangelegenheiten. Betreffen die persönlichen Angelegenheiten Grundstücksgeschäfte, so muß die Erteilung der Vollmacht notariell erfolgen. Hat man eine wirksame Altersvorsorgevollmacht erteilt, kann die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht vermieden werden.